Nachteils­ausgleich

Studieren in besonderen Lebenslagen

Das KIT beachtet die Situation von Studierenden in besonderen Lebenslagen. Das KIT ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen sowie die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen zu berücksichtigen.

Ziel ist es

  • jegliche Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit, Inklusion und Heterogenität im Sinne eines Anspruchs auf die gerechte Verteilung von Bildungschancen konstruktiv zu fördern.
  • individuelle Lebenslagen im Sinne der Studieninteressierten, der Studienbewerber*innen sowie der Studierenden zu berücksichtigen. Dabei soll gewährleistet werden, dass innerhalb eines differenzierten Beratungsangebotes am KIT klare und transparente Zuständigkeiten und Prozesse beschrieben werden.
  • im Rahmen der hochschulrechtlichen Vorgaben auf individuelle Problemlagen reagieren zu können und formale Verfahren pragmatisch und flexibel zu handhaben.

Für die individuelle Beratung zu möglichen Maßnahmen und  zum Nachteilsausgleich für Studierende der Architektur oder Kunstgeschichte vereinbaren sie bitte eine Termin mit Frau Doris Kern (doris.kern∂kit.edu).

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung des KIT